Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 26. Juni 2024 | Sommerzeit : 06:42:40 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Grundst?cksr?umung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren - Zulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Arbeitspapiere



Zu einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es unabdingbar, beim Arbeitgeber befindliche Arbeitspapiere sich heraus geben zu lassen. In der Regel werden diese Unterlagen benötigt um sie einem anderen Arbeitgeber vorzulegen.

Hierzu gehören hauptsächlich:

  • Sozialversicherungsnachweis,

  • Lohnsteuerkarte,

  • Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit (gem. § 312 SGB III).

Leider kommt es vor, dass der ehemalige Arbeitgeber genau oben genannte Dokumente zur Herausgabe aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bereit ist.

Auch hier helfen wir Ihnen gern, Ihren Herausgabeanspruch geltend zu machen.

Besucherzähler: 2968
Besucher-Online: 41

zurück zur vorherigen Seite

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch