Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 26. Juni 2024 | Sommerzeit : 06:34:34 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Grundst?cksr?umung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren - Zulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof

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Arbeitsrecht - Arbeitszeugnis



Auf verlangen des Arbeitnehmers, Ihm ein Arbeitszeugnis auszufertigen, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein solches zu erstellen und es herauszugeben.

Kommt der Arbeitgeber seiner oben genannten Pflicht nicht nach, so bleibt es nicht aus, dass wir mit der Geltendmachung dieses Herausgabeanspruches beauftragt werden.

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