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Verkehrsrecht - Artikel zum Verkehrsrecht



Unter dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht versteht man im eigentlichen Sinne

  1. das Luftfahrtrecht,

  2. das Eisenbahnrecht
    und

  3. das Straßenverkehrsrecht.

Das letztgenannte Rechtsgebiet wird jedoch lediglich auf den Straßenverkehr bezogen, obwohl es auch die anderen zwei Rechtsgebiete umfaßt.

Dennoch ist das Rechtsgebiet Straßenverkehrsrecht für den Bürger von großer Bedeutsamkeit.

Es setzt sich aus den folgenden Teilbereichen zusammen:

  1. die Haftung bei Unfällen,

  2. das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.),

  3. Verkehrßtrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen),
    und

  4. Recht der Fahrerlaubnis.

Das Straßenverkehrsrecht (als Recht auf der Straße) ist einerseits an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Andererseits findet es aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.

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