Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 26. Juni 2024 | Sommerzeit : 06:18:50 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BAG :

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Arbeitsrecht - Lohn und Gehalt



Mit Eingehung eines Arbeitsvertrages verpflichten sich die hieran beteiligten Parteien wechselseitig ihre Rechte und Pflichten zu erfüllen.

Diese bestehen hauptsächlich, neben vielen anderen Rechten und Pflichten, zum einen in der Erbringung der Arbeitsleistung und zum anderen in der Zahlung des hieraus geschuldeten Lohnes oder Gehaltes.

Letzteres wird jedoch nicht immer eingehalten, sodass der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Lohn beim Arbeitgeber beitreiben lassen muss.

Aufgepasst, mit der Beitreibung des Lohnes sollte nicht lange gewartet werden, da dieser aufgrund von Tarifbestimmungen oder Vertraglichen Regelungen Verfallsfristen unterliegt.

Dies bedeutet das nach Ablauf einer Frist, der Anspruch mit gerichtlicher Hilfe nicht mehr durchgesetzt werden kann.

Um dies auszuschließen helfen wir ihnen gern ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und durchzusetzen.

Besucherzähler: 2956
Besucher-Online: 26

zurück zur vorherigen Seite

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch