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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Persönlichkeitsschutz stärken: Gafferfotos von Verstorbenen und â€Å¾Upskirtingâ€Å“ bestrafen

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

13. November 2019 (Mittwoch)

Nachricht:

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Frau auf der Straße, die mit dem Handy fotografiert Persönlichkeitsschutz stärken Foto: Getty Images

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen durch Änderungen von § 201a des Strafgesetzbuchs beschlossen.

Schutz vor bloßstellenden Aufnahmen von Verstorbenen

„Verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, ist widerlich und verstößt gegen die Grundregeln menschlichen Anstands. Für Menschen, die in einem solchen Moment nichts anderes im Sinn haben als Fotos zu schießen, fehlt mir jedes Verständnis. Überdies behindern Gaffer häufig die Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang nicht strafbar. Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Nach § 201a Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt. Der postmortale Persönlichkeitsschutz, der über den Tod eines Menschen hinausreicht und zivilrechtlich etwa durch Unterlassungsansprüche der Angehörigen umgesetzt ist, war hier bislang nicht strafrechtlich abgesichert. Diese Lücke wird durch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf geschlossen.


Schutz der Intimsphäre vor heimlichen Aufnahmen

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine demütigende, durch nichts zu rechtfertigende Verletzung ihrer Intimsphäre. Häufig werden diese Fotos in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Solche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen stellen wir in Zukunft unter Strafe.“
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person strafbar ist, wenn diese (zum Beispiel durch die Kleidung oder ein Handtuch) gegen Anblick geschützt sind.

Nach der bisherigen Rechtslage können sich Betroffene gegen heimliche Bildaufnahmen zivilrechtlich wehren und beispielsweise die Löschung verlangen. Daneben kann „Upskirting“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Strafbar war dieses Verhalten



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