Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Mehr Unterstützung für Betroffene extremistischer und terroristischer Taten
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
2. September 2020 (Mittwoch)
Nachricht:
Bundesjustizministerium erweitert die finanziellen Hilfen des Bundes: Unterstützung für Geschäfte, die zu Tatorten wurden
Foto: photothek
Mit den Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten kann der Bund Hinterbliebene und Verletzte schnell finanziell unterstützen. Der Deutsche Bundestag stellt hierfür jedes Jahr Mittel zweckgebunden zur Verfügung. Allerdings konnten Gewerbetreibende, deren Bar, Imbiss oder Kiosk – wie in Halle und Hanau – Ziel eines tödlichen Anschlags geworden ist, diese Unterstützung bisher nicht erhalten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dies nun geändert und die finanziellen Hilfen des Bundes auf wirtschaftliche Schäden ausgeweitet.
Dazu erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
„Der Staat muss stärker für die Betroffenen von Rassismus und Menschenhass da sein. Rechtsextremistische Anschläge zielen auch auf die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen. Geschäfte, die zum Ort schrecklicher Taten wurden, müssen wir unterstützen. Deshalb haben wir die finanziellen Hilfen des Bundes auf wirtschaftliche Schäden ausgeweitet. Das gilt rückwirkend für extremistische und terroristische Taten in den vergangenen zwei Jahren. So können wir auch den Betroffenen in Halle und Hanau in dieser Hinsicht helfen.
Zugleich müssen wir Menschen besser vor Bedrohungen durch Rechtsextremisten schützen. In Kürze werde ich Vorschläge zum besseren Schutz der Adressen von Zeugen in Strafverfahren vorlegen, damit diese nicht Ziel rechtsextremistischer Bedrohungen werden.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, erklärt:
„Die schrecklichen rechtsextremistischen Anschläge von Halle und Hanau haben die Opfer mitten aus dem Leben gerissen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, wie groß die Trauer und die Not auch der Ladenbesitzer ist, deren Geschäfte zu Tatorten wurden. Der drohende Verlust der wirtschaftlichen Existenz durch die Sachschäden, durch ausbleibende Einnahmen und fehlende Perspektiven macht die persönliche Situation noch schlimmer als sie ohnehin schon ist. Deshalb bin ich froh, dass der Bund die Betroffenen nun auch bei wirtschaftlichen Schäden finanziell unterstützen kann. Noch in dieser Woche werde ich mich an die Betroffenen wenden.“
Nach der neuen Richtlinie zur Zahlung von Unterstützungsleitungen für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene sind finanzielle Hilfen nunmehr möglich. Rückwirkend zum 1. Januar 2018 können selbständig tätige Personen und kleine Unternehmen Unterstützungsleistungen erhalten, wenn deren Betriebsstätte Tatort einer terroristischen oder extremistischen Tat geworden ist und die Tat zum Tod von Menschen geführt hat oder hätte führen können. Die maximale Pauschale, deren Höhe u. a. von der Höhe des Schadens abhÃ
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