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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Videokonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

9. Oktober 2020 (Freitag)

Nachricht:

Wichtigste Ergebnisse

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Foto: Photothek

Zugang zur Justiz
Die Ministerinnen und Minister sprachen ihre politische Unterstützung für den Entwurf von Schlussfolgerungen zum Thema „Zugang zur Justiz – Nutzung der Chancen der Digitalisierung“ aus, der vom Vorsitz vorgelegt wurde. Diese Schlussfolgerungen müssen nun auf einer der nächsten Ratstagungen formell gebilligt werden.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Die Digitalisierung der Justiz ist eine große Chance, die wir jetzt in Zeiten der Pandemie ergreifen müssen. Die Digitalisierung kann uns helfen, den Zugang zu unabhängigen Gerichten jederzeit und für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und unsere Verfahren effizienter zu gestalten. Beispielsweise kann künstliche Intelligenz Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit unterstützen und die Vergleichbarkeit und Qualität von Entscheidungen fördern. KI-Systeme müssen transparent, nachvollziehbar, sicher, überprüfbar und nicht-diskriminierend sein. Klar ist aber auch: Gerichtliche Entscheidungen dürfen nicht vollständig automatisiert werden. Die letzte Entscheidung muss immer in der Hand einer Richterin oder eines Richters liegen.“

In dem Entwurf von Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, die digitalen Instrumente für den gesamten Verlauf von Gerichtsverfahren stärker zu nutzen, und die Kommission aufgefordert, bis Ende 2020 eine umfassende EU-Strategie für die Digitalisierung der Justiz auszuarbeiten. Ferner wird darin festgestellt, dass digitale Kompetenzen im Justizwesen gefördert werden müssen, damit Richter, Staatsanwälte, Justizbedienstete und andere Angehörige der Rechtsberufe digitale Technologien und Instrumente wirksam und unter gebührender Achtung der Rechte und Freiheiten der Personen, die sich an die Justiz wenden, nutzen und anwenden können.

Grundrechte
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch mit dem Direktor der EU-Agentur für Grundrechte über die Bekämpfung von Antisemitismus und Hetze. Der Schwerpunkt der Diskussion lag darauf, wie das strafrechtliche Vorgehen gegen Antisemitismus verbessert werden kann.

Insbesondere berieten die Ministerinnen und Minister zusätzliche Maßnahmen, um Opfer, jüdische Gemeinden und sonstige Organisationen der Zivilgesellschaft dazu zu ermutigen, antisemitische Vorfälle anzuzeigen, und um die Erfassung und Erhebung von Daten über Antisemitismus zu verbessern, damit wirksame Ermittlungen in Bezug auf antisemitische Straftaten gefördert werden.

Der Vorsitz stellte den Entwurf von Schlussfolgerungen zur Charta der Grundrechte im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und dem digitalen Wandel vor. Im Anschluss an die Tagung wird der Vorsitz die Delegationen kontaktieren, um eine Einigung zu erzielen.

Dieser Entwurf von Schlussfolgerungen soll einen Beitrag zur Debatte über den digitalen Wandel in der EU und zu der Frage leisten, wie sichergestellt werden kann, dass bei diesen technologischen Entwicklungen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. In den Schlussfolgerungen wird der Schwerpunkt auf einen auf den Grundrechten basierenden Ansatz für künstliche Intelligenz gelegt, und es werden Leitlinien für die Würde des Menschen, für Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte vorgegeben.

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Nach einer Präsentation der Europäischen Kommission erörterten die Ministerinnen und Minister die justiziellen Aspekte der jüngsten EU-Strategie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, insbesondere in Bezug auf die Vorbeugung und den Opferschutz. Sie bekundeten außerdem ihre breite Unterstützung für die Strategie der Kommission.

Die Beratungen konzentrierten sich auf zwei Fragen, die vom Vorsitz vorgelegt wurden: Die Rolle von Internetunternehmen und möglicherweise ihre Verpflichtung, Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern aufzudecken, zu melden und zu entfernen, und wie Opfer besser in die Lage versetzt werden können, die Entfernung von Bildern zu fordern und zu erreichen.

Elektronische Beweismittel
Der Vorsitz unterrichtete die Justizministerinnen und -minister über den aktuellen Stand bei den Gesetzgebungsvorschlägen zu elektronischen Beweismitteln; Ziel der Vorschläge ist es, den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu beschleunigen, unabhängig davon, wo sich die Daten befinden. Der Rat hat seine Verhandlungsposition in Bezug auf die Verordnung im Dezember 2018 und in Bezug auf die Richtlinie im März 2019 festgelegt.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:
„Für effektive grenzüberschreitende Ermittlungen brauchen wir die nötigen Instrumente. E-Evidence wird ein Meilenstein sein. Ich appelliere an das Europäische Parlament, sich zu positionieren, damit wir schnell in die finalen Trilogverhandlungen gehen können.“

Darüber hinaus erstattete die Europäische Kommission den Ministerinnen und Ministern Bericht über die laufenden internationalen Verhandlungen bezüglich elektronischer Beweismittel, zu denen die Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln und die Verhandlungen im Europarat über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen gehören.

Europäische Staatsanwaltschaft
Die Kommission und die Europäische Generalstaatsanwältin informierten die Justizministerinnen und minister über den Stand bei der Umsetzung der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Derzeit werden noch Arbeiten in verschiedenen Bereichen durchgeführt. Das Ziel ist, dass die EUStA bis Ende 2020 vollständig aufgebaut ist und ihre Arbeit aufnehmen kann.

Sonstiges
Die Kommission brachte die Ministerinnen und Minister auf den neuesten Stand bezüglich des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-311/18 (die Rechtssache Schrems II), bei der es um die Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten geht.

Litauen forderte die Mitgliedstaaten auf zu erwägen, ob die EU in irgendeiner Form Maßnahmen ergreifen könnte, um die Auslieferung verurteilter Gefangener, die Bürger oder Bürgerinnen von Mitgliedstaaten sind und Gefängnisstrafen in Drittländern verbüßen, an ihren Herkunftsmi



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