Guten Morgen! | Heute ist Sonnabend der 29. Juni 2024 | Sommerzeit : 02:58:15 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kartzke im Ruhestand

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :


Titel:

Schlussbericht der Studie zur Evaluation der Verständigung

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

4. November 2020 (Mittwoch)

Nachricht:

Heute ist die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation der Verständigung in Strafverfahren veröffentlicht worden.

Christian Lange beim Europäischen Tag der Justiz in Dresden

Hierzu erklärt Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht:

„Verständigungen im Strafverfahren sind seit mehr als 30 Jahren Teil des gerichtlichen Alltags. Durch das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 hat der Gesetzgeber hierfür verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Einhaltung dieser verfassungsrechtlich notwendigen Regeln zu überprüfen, sind wir mit der heute vorgelegten Studie nachgekommen. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse werden wir jetzt prüfen, ob weitere gesetzliche Regelungen erforderlich sind, um Defiziten in der gerichtlichen Verständigungspraxis wirksam zu begegnen. Die Erkenntnisse aus der Studie ermöglichen uns dazu eine umfassende rechtspolitische Diskussion.“

Zum Hintergrund:

In seinem Urteil vom 19. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafverfahren die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in ausreichender Weise sichern (Az. 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11). Zugleich hat es dem Gesetzgeber aufgegeben, durch hinreichende Vorkehrungen sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen auch in der Praxis gewahrt bleiben. Die Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzmechanismen muss durch den Gesetzgeber fortwährend überprüft werden.

Um dieser Überprüfungspflicht nachzukommen, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Anschluss an eine europaweite Ausschreibung eine Forschungs-gruppe, bestehend aus Prof. Dr. Karsten Altenhain (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Matthias Jahn (Goethe-Universität Frankfurt am Main) und Prof. Dr. Jörg Kinzig (Eberhard-Karls-Universität Tübingen), mit der Durchführung einer umfangreichen empirischen Untersuchung beauftragt.

Der Schlussbericht der Forschungsgruppe wird nicht nur in Buchform, sondern vorab auch in einer digitalen Open-Access-F



Für das Jahr 2024 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 154829
Besucher-Online: 176

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch