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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

â€Å¾Eine-für-Alle-Klage" vom Bundestag beschlossen

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

14. Juni 2018 (Donnerstag)

Nachricht:

Mit der „Eine-für-Alle-Klage" – der Musterfeststellungsklage – kommen Verbraucherinnen und Verbrauchern nun einfach und kostengünstig zu ihrem Recht. Dazu hat der Bundestag am 14. Juni 2018 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen.

Musterfeststellungsklage beschlossen Musterfeststellungsklage beschlossen Foto: Photothek

Das Gesetz, das zum 1. November 2018 in Kraft treten wird, stärkt die Durchsetzung von Verbraucherrechten. Diese sind auf dem Papier nutzlos, wenn sie nicht effektiv und schnell durchgesetzt werden können. Die Musterfeststellungsklage wird deshalb helfen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte künftig schneller, einfacher und kostengünstiger durchsetzen können.

„Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Mit der Einführung der „Eine-für-Alle-Klage“ stärken wir die Verbraucherinnen und Verbraucher. Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen - auch wenn eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleicher Weise betroffen ist. Gleichwohl haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des Risikos, den Rechtsstreit zu verlieren und dann die Prozesskosten tragen zu müssen, davon abgesehen, ihr Recht einzuklagen. Mit der „Eine-für-Alle-Klage“ helfen wir allen, die ihr Recht einfordern - und das kostenlos und schnell. Sei es im Dieselskandal, bei zu hohen Gaspreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Das trägt zur Demokratisierung unseres Rechtssystems bei und stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Wer kann klagen?

Mit der Musterfeststellungsklage können anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen.

Die Verbraucherverbände müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass die Musterfeststellungsklage ausschließlich sachgerecht und im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolgt und nicht zur gezielten Schädigung von Unternehmen missbraucht werden kann.

Wie läuft das Musterfeststellungsverfahren ab?

Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, können besonders qualifizierte Verbraucherverbände Klage erheben. Diese Klage wird dann auf Veranlassung des Oberlandesgerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, öffentlich bekannt gemacht.

In diesem Klageregister können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche z.B. gegenüber einem Unternehmen anmelden – und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Der Vorteil hier: Zum einen wird die Verjährung der Ansprüche ab Erhebung der Klage gehemmt; zum anderen entfalten die Feststellungen des Urteils für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen Bindungswirkung. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher und Verbraucherinnen an, wird das Verfahren durchgeführt. Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden. Auf der Grundlage eines Urteils können die angemeldeten Verbraucher und Verbraucherinnen anschließend ihre individuel



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