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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

4. Mai 2021 (Dienstag)

Nachricht:

Die Bundesregierung hat heute im Umlaufverfahren die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) beschlossen.

Christine Lambrecht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Foto: photothek

Die Regelung in § 28c Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass die Bundesregierung inzidenzunabhängig ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen zu regeln, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können.

Mit den zunehmenden wissenschaftlichen Belegen, dass von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, können Erleichterungen für diese Personengruppen vorsehen.

Die beschlossene Verordnung sieht daher insbesondere vor, dass

  • geimpfte und genesene Personen hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt werden, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Daher entfällt für geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung etwa zum Friseur,
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht mehr für geimpfte und genesene Personen gelten und dass
  • Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen von den Erleichterungen und Ausnahmen unberührt bleiben. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.

Christine Lambrecht erklärt:

„Rechtsstaatliche Grundsätze gelten nicht nur in Schönwetterzeiten, sondern sind gerade in Krisenzeiten besonders wichtig. Darauf habe ich immer hingewiesen. Wir mussten in der Coronakrise die Grundrechte einschränken, um Leben und Gesundheit zu schützen. Dies war für mich als Justizministerin überaus schmerzhaft.

Ich habe aber auch immer gesagt: Die Grundrechte müssen wieder zur Entfaltung kommen, sobald die Begründung für ihre Einschränkung nicht mehr besteht. Wenn das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark vermindert ist, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies haben wir jetzt umgesetzt.

Wir haben uns in der Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit auf diese Verordnung einigen können. Damit senden wir ein wichtiges Signal und ermöglichen Bundestag und Bundesrat eine zügige Befassung.

Mit der beschlossenen Verordnung wollen wir den Menschen Antworten darauf geben, welche Freiheiten sie nach einer vollständigen Impfung oder nach einer Genesung wieder ausüben können:

Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen.

Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen.

Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen. Die Pandemie ist noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko besteht auch bei geimpften und genesenen Personen. Deshalb ist es richtig, dass wir schrittweise vorgehen.

Ganz wichtig ist aber: Die Impfung weist uns den Weg aus der Pandemie. Die Impfungen nehmen jetzt endlich richtig Fahrt auf. Die Hoffnung auf einen wirksamen Schutz gegen das Corona-Virus wird damit für immer mehr Menschen zur Realität. Sinkende Infektionszahlen und immer mehr Geimpfte machen mich zuversichtlich, dass wir zügig zu weiteren Öffnungsschritten kommen können.“

Die Verordnung benötigt die Zustimmung des Deutschen Bundes



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