Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Mehr Schutz für Reisende
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
1. Juli 2018 (Sonntag)
Nachricht:
Damit alle reisenden Europäerinnen und Europäer die gleichen Rechte bei Pauschalreisen haben, hat die EU eine Richtlinie beschlossen, die in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Die neuen Regelungen treten am Sonntag, dem 1. Juli 2018, in Kraft und gelten für Pauschalreiseverträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
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Zwar sind wir auch nicht mehr Weltmeister im Reisen, aber die Deutschen bereisen dennoch gerne die Welt. Vor allem Europa steht hoch im Kurs. Damit alle reisenden Europäerinnen und Europäer die gleichen Rechte bei Pauschalreisen haben, hat die EU eine Richtlinie beschlossen, die in das deutsche Recht umgesetzt wurde. Die neuen Regelungen treten am Sonntag, dem 1. Juli 2018, in Kraft und gelten für Pauschalreiseverträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Sie enthalten einiges Neues, sowohl für die Reisenden als auch für die Tourismusunternehmen und Reisebüros.
Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage wird der Schutz von Reisenden unter anderem durch folgende Neuerungen ausgebaut:
• Der Reisende muss künftig ausführlicher und anhand von europaweit einheitlichen Formularen informiert werden. Neben dem Veranstalter treffen auch den Reisevermittler Informationspflichten
• Die Entlastungsgründe des Reiseveranstalters bei Schadensersatzansprüchen des Reisenden werden ausdrücklich und abschließend aufgezählt. Zudem bestehen für Veranstalter demnächst kaum noch Möglichkeiten, die Haftung wirksam zu beschränken.
• Außerdem muss der Reisende Ansprüche wegen Reisemängeln nicht mehr innerhalb eines Monats nach Reiseende anmelden. Er kann seine Rechte jetzt innerhalb von zwei Jahren geltend machen.
Am 1. Juni 2017 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ vom Bundestag beschlossen und damit die EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wurde am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I v. 21. Juli 2017, 2394). Die neuen Vorschriften sind am 1. J
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