Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Erster Verbraucherschlichtungsbericht â€â€œ
Zahl der Schlichtungsstellen und -anträge steigen
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
9. Juli 2018 (Montag)
Nachricht:
Vor zwei Jahren trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Erstmalig veröffentlicht das Bundesamt für Justiz den Verbraucherschlichtungsbericht.
Erster Verbraucherschlichtungsbericht – Zahl der Schlichtungsstellen und -anträge steigen
Foto: Getty Images
Vor zwei Jahren trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes in Kraft. Erstmalig veröffentlicht das Bundesamt für Justiz den Verbraucherschlichtungsbericht. Die hier veröffentlichten Zahlen zeigen nach oben: Sowohl die Anzahl der Schlichtungsstellen wuchs, als auch die Zahl der Schlichtungsanträge. So lagen diese im Jahr 2016 bei 61.694, im Jahr 2017 bei 68.538 – ein Anstieg von 11 Prozent.
„Schnell, einfach, kostengünstig: Schlichtung ist bei Verbraucherstreitigkeiten eine gute Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Die aktuellen Antragszahlen zeigen, dass immer mehr Verbraucher/innen und Unternehmen von dem neuen Schlichtungsangebot profitieren. Für Unternehmen ist die Verbraucherschlichtung eine gute Möglichkeit, ihre Serviceorientierung auszubauen und ihre Kundenbeziehung zu stärken. Schlichtung ist immer eine Win-win-Lösung. Ich werde mich für eine Ausweitung des guten Angebots an Verbraucherschlichtung und die Erhöhung ihres Bekanntheitsgrads einsetzen.“
Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Zum Hintergrund:
Das BfJ veröffentlicht in seiner Funktion als Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung nach § 35 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) den ersten Verbraucherschlichtungsbericht und übermittelt diesen an die Europäische Kommission. Der Bericht stellt die Tätigkeiten aller Verbraucherschlichtungsstellen und die Entwicklung der Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland seit Inkrafttreten des VSBG
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