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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Erste Bilanz: Inkasso-Check

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

26. November 2018 (Montag)

Nachricht:

Sich gegen Briefe von Inkasse-Unternehmen zu wehren und Hilfe zu erhalten, dafür gibt es das LegalTech-Instrument inkasso-check.de der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das BMJV hat dieses Projekt gefördert und nach gut einem Jahr haben die Verantwortlichen eine erste Bilanz gezogen.

Inkasso Check Inkasso Check Inkasso Check Foto: Getty Images

Von einem Inkasso-Unternehmen einen Brief zu bekommen, löst bei den allermeisten erst einmal einen Schrecken aus. Entweder es fällt einem sofort die vergessene Überweisung ein oder man fragt sich besorgt: Das habe ich doch nie bestellt.
Inkasso-Unternehmen bieten eine Dienstleistung an, die am Ende auch der Gemeinschaft zugute kommt, nämlich dann, wenn säumige Zahler ihren Verpflichtungen nachkommen müssen und der Schaden für Unternehmen nicht auf alle umgelegt wird. Aber, es gibt auch in dieser Branche schwarze Schafe.

Sich gegen diese zu wehren und nach dem ersten Moment des Schreckens Hilfe zu erhalten, dafür gibt es das LegalTech-Instrument: inkasso-check.de der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das BMJV hat dieses Projekt gefördert und nach gut einem Jahr haben die Verantwortlichen eine erste Bilanz gezogen.

Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung haben ca. 5,8 Millionen Menschen bereits eine Inkasso-Forderung erhalten. Jeder fünfte, der sich durch die Schritte des Online-Instruments geklickt hat, gab an, dass die Forderungen des Inkasso-Unternehmens entweder gänzlich unbekannt waren oder schlicht falsch und deshalb auch nicht bezahlt wurde. Rund 100.000 BesucherInnen haben die Website des Inkasso-Checks besucht, gut 41.000 haben das Instrument bis zum Schluss genutzt. Häufig kam dabei am Ende heraus, dass die Aufwands-Kosten des Inkasso-Unternehmens zu hoch erschienen. In diesem Fall erhalten die NutzerInnen ein fertiges Schreiben mit dem sie sich an das Unternehmen wenden können. In diesem wird dann darum gebeten, die Gründe für den bezifferten Aufwand zu benennen.

Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sagte dazu: „Ein angemessener Preise muss bezahlt werden, aber alles was deutlich darüber liegt, kann und sollte hinterfragt werden. Es gibt viele seriöse Anbieter, die selbst unter den schwarzen Schafen leiden. Wir werden ab 2019 in ein Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Parallel dazu denken wir über eine Schlichtungsstelle im Inkassobereich nach.“

Die Aufsicht über Inkasso-Unternehmen ist Ländersache. Häufig werden die Informationen über diese Unternehmen an vielen verschiedenen Gerichten innerhalb eines Bundeslandes geführt. „Hier fehlt es leider noch zu häufig an einer effizienten Zusammenführung der Daten. Auch hierzu werden wir mi



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