Guten Morgen! | Heute ist Sonnabend der 29. Juni 2024 | Sommerzeit : 03:02:01 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kartzke im Ruhestand

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :


Titel:

Mieterbeteiligung als zukunftsweisendes Projekt: Bremer Höhe e.G. in Berlin

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

4. April 2019 (Donnerstag)

Nachricht:

Am 26. März besuchte Staatssekretär Gerd Billen das Stromerzeuger- und Mieterstromprojekt „Bremer Höhe“ im Prenzlauer Berg.

Am 26. März besuchte Staatssekretär Gerd Billen das Stromerzeuger- und Mieterstromprojekt „Bremer Höhe“ im Prenzlauer Berg. Mieterbeteiligung als zukunftsweisendes Projekt: Bremer Höhe e.G. in Berlin Michael Geißler, Berliner Energie Agentur (BEA) Andrea Gombac, BMJV StB, BMJV Ulf Heitmann, Genossenschaft Bremer Höhe e.V. Foto: Klaus Mindrup

Die Wohnungsbaugenossenschaft Bremer Höhe e.G. wurde im Jahr 2000 von Mietern gegründet, die gemeinsam einen Wohnkomplex im Prenzlauer Berg übernommen und in Eigenregie saniert haben. Es sollte der Verkauf der 49 Häuser an einen Investor verhindert, den Mietern ihr Wohnraum gesichert und ihre Mitsprache bei der Sanierung der Gebäude sowie der Gestaltung des Miteinanders ermöglicht werden.

„Die Genossenschaft Bremer Höhe – mitten in Berlin – zeigt kreativ und erfolgreich, wie Wohnen und Umweltschutz gemeinsam gedacht werden kann. Vor allem beweist dieses Projekt, wie gut es ist, wenn MieterInnen selbstbestimmt handeln und für ihr Zuhause eintreten. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Bremer Höhe weiter Schule macht und würde mir wünschen, dass Wohnungsunternehmen offener für Mieterbeteiligungsmodelle werden.“ Staatssekretär Gerd Billen

Die BewohnerInnen wollten in ihrer gewohnten Umgebung weiterleben, ihr Umfeld eigenständig gestalten und mehr soziale Sicherheit durch bezahlbar bleibende Mieten gewinnen. Weiteres Ziel der Genossenschaft war es von Anfang an, ein praktisch gelebtes Zeichen für den Klimaschutz zu setzen: durch eine entsprechende Sanierung und ökologische Energiegewinnung.


Für die Versorgung der ca. 460 Wohn- und 12 Gewerbeeinheiten, die der Komplex umfasst, mit Wärme und Strom sorgen drei moderne Dachheizzentralen mit Kesselanlage und Blockheizkraftwerk-Modulen der Berliner Energieagentur GmbH (BEA). Nach Angaben der Genossenschaft entstehen den Bewohnern durch dieses Betreibermodell nicht mehr Mehr- sondern Minderkosten. Die durchschnittlichen Kosten für Heizung und Warmwasser lägen deutlich unter denen vergleichbarer Gebäude. Außerdem werde den Bewohnern der ökologisch erzeugte Strom zu einem Preis, der mindestens 5 % unter dem jeweiligen Vattenfall-Standardpreis liegt, angeboten. Der Effekt für die Umwelt sei groß. Allein durch die drei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Prenzlauer Berg würden jährlich ca. 161 t CO2 im Vergleich zu einer konventionellen Heizungsanlage eingespart.


Darüber hinaus hat die BEA auf den Dächern des Gebäudekomplexes eine Photovoltaikanlage errichtet, die jährlich rund 45 Megawattstunden (MWh) Strom produziert und diesen in das Ortsnetz einspeist.

Informationen zur finanziellen Förderung von Mieterstromprojekten:


Seit 2017 können Mieterstromprojekte nach den §§ 19 Absatz 1 Nr. 3, 21 Absatz 3 und 23b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte finanzielle Förderung erhalten, die 8,5 Cent/kWh unter den derzeit im EEG 2017 verankerten Einspeisevergütungen für die jeweiligen Anlagengrößen liegt. Wird der Strom also nicht in das öffentliche Netz eingespeist, sondern an die Letztverbraucher in dem Gebäude geliefert, erhält der Vermieter eine Vergütung für den gelieferten Strom von den Letztverbrauchern in dem Gebäude und zusätzlich eine Mieterstromförderung vom Netzbetreiber.


§ 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sieht hierbei eine Preisobergrenze für die Vergütung des Mieterstroms in Höhe von 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs vor (Absatz 4) und ermöglicht es Letztverbrauchern in einem Gebäude mit Mieterstrom, ihren Lieferanten weiterhin frei zu wählen (kei



Für das Jahr 2024 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 154837
Besucher-Online: 174

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch