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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

70 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft?

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

27. Mai 2019 (Montag)

Nachricht:

Menschenwürde, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit: In 146 Artikeln regelt das Grundgesetz die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern und die Organisation des Staates. Vor 70 Jahren trat es in Kraft. Ist das Regelwerk heute noch zeitgemäß?

Bundesministerin Katarina Barley während ihrer Eröffnungsrede zur Veranstaltung 70 Jahre Grundgesetz 70 Jahre Grundgesetz Foto: photothek

Neun Monate dauerten die Beratungen an. In dieser Zeit erarbeitete der Parlamentarische Rat das 146 Artikel umfassende Grundgesetz. Bis heute gilt es für viele als das wichtigste Regelwerk der Nachkriegszeit. „Dieses damals 1.396 Gramm schwere Buch war der Grundstein der heutigen Bundesrepublik und der Beginn einer bis heute andauernden Erfolgsgeschichte“, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley am 23. Mai bei der Veranstaltung „70 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft?“. „Jetzt wiegt es wahrscheinlich das Doppelte“, sagte der Schriftsteller („Der Vorleser“) und Staatsrechtler, Prof. Dr. Bernhard Schlink. Das Gesetz sei oft geändert worden. Aber entspricht es dennoch den Bedürfnissen unserer heutigen Gesellschaft? Diese Frage stellten sich die beiden Juristen Barley und Schlink in der Veranstaltung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten eine Vision formuliert, sagte Barley. „Die Vision eines vereinten, friedlichen Europas.“ Dabei war das Regelwerk ursprünglich nur als Zwischenlösung gedacht. Der Auftrag der Alliierten war, eine demokratische Ordnung für eine Übergangszeit zu erarbeiten. Das Grundgesetz sollte später durch eine richtige Verfassung für das ganze Land ersetzt werden. Keiner ahnte damals, dass das am 23. Mai 1949 verkündete Werk 70 Jahre lang bestehen werde, sagte Barley. Es sei gut, dass Änderungen des Grundgesetzes nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich seien. Änderungen seien damit dem „tagespolitischen Wettbewerb“ entzogen. „Das Grundgesetz hat einen eingebauten Selbstschutz-Mechanismus. Dazu gehört, dass kein Verfassungsorgan die alleinige oder auch nur die dominierende Macht hat. Die Gewaltenteilung und -verschränkung begrenzt die staatliche Macht.“

Kinderrechte im Grundgesetz?

Doch was gehört in das Grundgesetz von heute – und was nicht? Kontrovers diskutierten Barley und Schlink bei der Frage, ob Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Für Schlink ist es ausreichend, dass das Grundgesetz von „Menschen“ spricht. „Die Grundrechte meinen mit Menschen nicht nur große Menschen“, sagte Schlink. Die Aufnahme von Kinderrechten würde demnach nichts ändern. Das sah Barley anders. Es gebe Situationen, in denen Kinder nicht ohne die Eltern ihre Rechte einfordern könnten. So beispielsweise bei Teilhaberechten. „Es gibt nunmal auch Eltern, die das nicht gut tun, weil sie es nicht können.“ Das könne jedoch existenzielle Nachteile für die Kinder haben. Das habe Barley aus ihrer Zeit als Familienministerin gelernt.

Grundgesetz unterscheidet nicht nach Feind oder Freund

Für den Staatsrechtler und Uniprofessor Schlink ist das Grundgesetz gerade deshalb „lieb und teuer“, weil es nicht zwischen Freund und Feind oder guter und schlechter Gesinnung unterscheide, sondern danach, was legal und illegal ist. Die Verfassung gelte für ihre Freunde und Feinde gleichermaßen. Auch die Feinde der Verfassung hätten Rechte, bestätigt Barley. Gerade dies sei für viele Menschen unverständlich. Aber auch für Kritiker der Verfassung gelte das Grundgesetz, solange nicht´gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen werde.

70 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft?

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70 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft? 70 Jahre Grundgesetz: Eine Erfolgsgeschichte mit Zukunft? Foto: photothek



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