Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 26. Juni 2024 | Sommerzeit : 06:39:12 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Grundst?cksr?umung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren - Zulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof

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Verzugszinsrechner entwickelt von Rechtsanwalt Bernd Wünsch

Rechtsnorm : § 497 Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Fassung 01.01.2002)



(1) 1 Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags
schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs. 1
zu verzinsen; dies gilt nicht für Immobiliardarlehensverträge.
2 Bei diesen Verträgen beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr zweieinhalb Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3 Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen.
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